Für ein Bauobjekt wird in der Regel eine Bauüberfahrt, Baustellenüberfahrt, Gehwegüberfahrt oder Asphaltüberfahrt benötigt, um den öffentlichen Gehweg vor Beschädigungen während der Bauphase durch Maschinen und LKWs zu schützen. Nach Abschluss der Bauphase erfolgt ein Rückbau der Bauüberfahrt und die endgültige Herstellung der Grundstückszufahrt.

 

Wichtiger Hinweis für Gehwegüberfahrten in der Stadt Hamburg:
Bisher wurde der Bau einer Grundstückszufahrt auf Antrag vom zuständigen Bezirksamt veranlasst, durchgeführt, betreut und mit dem Antragsteller abgerechnet. Für die Bezirksämter und die Bauherren bedeutete dies ein komplexes und abstimmungsintensives Verfahren mit großem administrativen Aufwand und hohen Kosten für den Bauherren.

Dieses Verfahren wurde in Hamburg abgeschafft. Ab sofort dürfen Sie als Bauherr selber ein Angebot für eine Überfahrt einholen und ein dafür zugelassenes Unternehmen mit der Durchführung beauftragen.

 

Als eingetrages Unternehmen in der FN-Liste der Stadt Hamburg sind wir für Arbeiten an öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, etc) zugelassen
und können, durch eigenes Asphalt-Equipment, eine kurzfristige und unkomplizierte Umsetzung ermöglichen.

 

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses Angebot für Ihr Bauvorhaben.

 
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